Vollzug der Einfuhrregelungen
Als eine der wichtigen Aufgaben regelt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Einfuhren von landwirtschaftlichen Produkten. Es erarbeitet dazu rechtliche Grundlagen für Zollansätze und das Verteilen von Zollkontingentsanteilen. Zusammen mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) teilt es Zollkontingentsanteile zu und überwacht Fristen und Mengen beim Import digital.
Will ein Unternehmen landwirtschaftliche Produkte importieren, muss es zahlreiche Regeln beachten. Das BLW hält deshalb Einfuhrregelungen möglichst einfach, sofern es das Umfeld zulässt. Nach wie vor wird bei der Agrareinfuhrverordnung und beim täglichen Vollzug darauf geachtet, dass möglichst viele Interessierte Kontingentsanteile erhalten können. Zudem sorgt das BLW dafür, allen Beteiligten elektronische Hilfs- und Informationsmittel zur Verfügung zu stellen und sie optimal zu unterstützen. Auf Seiten BLW wird die Webanwendung «eKontingente» für die Zollkontingentsadministration eingesetzt. «eKontingente» ist mit Schnittstellen verbunden mit weit grösseren IT-Programmen wie SAP, MDG und den Anwendungen des Zolls. Die beiden wichtigsten Programme beim BAZG sind für das BLW zurzeit «e-dec» für das Erfassen der Zollanmeldungen und «e-Quota» für Abschreibungen auf Zollkontingenten. «e-Quota» verwaltet die Kontingente, die in der Reihenfolge der Zollanmeldungen (Windhund) zugeteilt werden, und auch jene, die das BLW an einzelne Personen verteilt. Der Saldo dieser individuellen Kontingentsanteile übermittelt das BAZG wiederum ans BLW. Die Benutzern/innen können so die Kontingentsbewegungen in «eKontingente» abfragen.
BAZG und BLW realisieren Informatikprojekte in den Bereichen Einfuhr und Zollkontingentsadministration
Die Kommunikation zwischen den verschiedenen Fachanwendungen wandelt sich im Moment stark. Im Rahmen von Projekten des Digitalisierungs- und Transformationsprogramms DaziT im BAZG entstehen zahlreiche neue Fachanwendungen, so auch Passar 2.0 (Einfuhr) und Autorisaziun (Zollkontingentsadministration). Dies führt zu vielen neuen Schnittstellen, so dass «eKontingente» in Zukunft über 20 davon haben wird. Mit dem Projekt AKADUS, das für «Anbindung eKontingente an DaziT und SUPERB» steht, zieht das BLW mit und baut «eKontingente» entsprechend aus. Im Juli 2025 haben die zwei Systemwelten zum ersten Mal auf den Testsystemen miteinander Kontakt aufgenommen. Ein erster wichtiger Schritt ist geschafft.
Als weitere Innovation wird das neue System als Identifikator die Geschäftspartner-ID aus SAP verwenden. Damit wird die Generalbewilligung GEB obsolet und kann nach mehr als 25 Jahren abgeschafft werden.
Das BAZG wird das alte und das neue System eine Zeit lang parallel laufen lassen.. Ein digitaler Dispatcher (Koordinator, Überwacher) soll den mehrmonatigen Parallelbetrieb der Zollanwendungen und «eKontingente» sicherstellen. Geplant ist, dass die Umstellungen mit dem Parallelbetrieb im 3. Quartal 2026 beginnen. Diese Vorgabe stammt aus dem DaziT-Projekt. Auch eine Einführung ohne Übergangsphase wurde als Alternative erwogen, erwies sich aufgrund negativer Erfahrungen in der Vergangenheit jedoch als nachteilig.

Informationen über Einfuhrregelungen neu auf der BLW-Website und über das Portal «eKontingente»
Zum Thema Einfuhrregelungen informieren wir ab nächstem Jahr nur noch auf der BLW-Website und via unserer Fachanwendung «eKontingente». Deshalb publizieren wir hier eine Liste der wichtigsten Links und Inhalte:
«eKontingente» ist eine vom BLW zur Verfügung gestellte Fachanwendung, die bei der Einfuhr von Agrarprodukten und beim Verwalten von Anteilen an Zollkontingenten Unterstützung bietet. Auf «eKontingente» kann …
eine Generaleinfuhrbewilligung GEB beantragt werden.
ein/e Berechtigte/r an Versteigerungen von Zollkontingenten teilnehmen.
ein Einfuhrgesuch gestellt werden.
man Kontingentsanteile kontrollieren und weitergeben.
ein/e Accountmanager/in die Zugriffe ihrer/seiner Firma verwalten.
jede/r Newsletter per E-Mail zur Verteilung von Zollkontingenten bestellen und abrufen.
ein aktuelles Versteigerungsresultat eingesehen werden.
Auf der BLW-Website sind alle allgemeinen Informationen zur Einfuhr, aber auch zu einzelnen Zuteilungsmethoden von Zollkontingenten zu finden. Die Marktordnungen zu den verschiedenen Produkten sind erklärt, von der Einfuhr von Obst und Gemüse bis jener von Pflanzenschutzmitteln.
Unter der Kachel Resultate Versteigerung, Zuteilung von Anteilen und Ausnützung der Zollkontingente sind die meisten Informationen aufgeschaltet, die bisher im Agrarbericht enthalten waren, oder auf die dort hingewiesen wurde:
Agenda und Resultate der Kontingentsversteigerungen mit detaillierten Resultaten der Fleischversteigerungen.
Ergebnisse der Versteigerungen für die Kontingentsperioden 2018–2024 (Jahresüberblick).
Listen mit den Kontingentsanteilen von diversen Produkten.
Publikationen zur Verteilung und Ausnützung der Zollkontingente, die im Rahmen des Berichts des Bundesrates über zolltarifarische Massnahmen Mitte Januar im Folgejahr aufgeschaltet werden.
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